Handwerkszeug zur Gründung

IP-Schutz und Organisationsrecht im Überblick

Eine gute Idee ist der Anfang allen Erfolgs, und es ist wunderbar, wenn sie auch andere begeistert. Wie aber schütze ich mein geistiges Eigentum vor dem unerlaubten Zugriff Zweiter und Dritter? Und welche Rechtsform ist eigentlich die richtige zur Positionierung meines Produktes oder meiner Dienstleistung am Markt? Einblicke in die rechtlichen Grundlagen zur Unternehmensgründung und den Schutz einer Idee boten Steuerberater Dipl. Kfm. Stefan Hillebrand, Dr. Klaus Oepen (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) sowie Dr. Mario Krogmann (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) vergangene Woche unseren Startups im kraftwerk.

Fangen wir mit der Gründung an: GbR, OHG, GmbH oder UG – welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen? Begrenzte Haftung, Trennung von Kapital und Geschäftsführung, Einzelunternehmer oder Personengesellschaft – welche Kriterien gilt es zu beachten? Dann wären da noch die steuerlichen Vorschriften, die Haftung nach innen und außen und die Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Und wann gilt ein Unternehmen eigentlich als gegründet? Wem jetzt schon der Kopf raucht, dem sei gesagt: Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Doch Stefan Hillebrand und Klaus Oepen sorgten für Ordnung, beantworteten Fragen wie etwa zur Beteiligung eines Investors, brachten Rechenbeispiele und referierten zum Thema Buchhaltung sowie Besteuerung.

So weit, so schön. Der Kern allen Tuns jedoch ist die Idee, die Basis für den monetären Erfolg ist das Produkt, welches wir verkaufen wollen. Dies gilt es zu schützen – aber wie? Nun, die Aspekte des Schutzes sind – wenig überraschend – auch vielfältig. Neben dem Schutz einer technischen Innovation, durch die Anmeldung eines Patents, oder dem Schutz von Know-how, umfasst das Copyright Handelsmarke, Handelsname, das Design, Wortmarke, Bildmarke, Farbe, Form, Slogans, Claims oder Text. Drei Streifen, das schokoladige Lila oder die 52 Zähne des Butterkekses gehören ebenso dazu wie „Ich liebe es“, „Just do it!“ oder „Nutella“. Detaillierte Begriffklärungen, gesetzliche Grundlagen sowie Ansprechpartner für Markenschutz national, regional und international gab es von Mario Krogmann.

Spätestens jetzt glühten auch dem letzten Zuhörenden die Ohren. Gut so, denn umfassend informiert zu sein, um seine Rechte und Möglichkeiten zu wissen, ist die sicherste Ausgangsposition für unternehmerischen Erfolg. Und den haben unsere Startups alle fest im Visier.